Gutes tun
Fördern, was am Herzen liegt
Satzungszwecke
Die Vielfalt der Fördermöglichkeiten spiegelt sich auch in den Satzungszwecken der BRAWO Stiftergemeinschaft wider. Wir engagieren uns in folgenden Bereichen:
Zweckoptionen
Zusätzlich bietet das Steuerrecht noch weitere Zweckoptionen, die wir je nach Umfang und Bedarf in die Satzung aufnehmen können. Hierzu gehören u.a.:
Steuerliche Vorteile
Die BRAWO Stiftergemeinschaft wurde vom Finanzamt Braunschweig als gemeinnützig anerkannt und ist damit berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Ferner ist sie damit sowohl von den laufenden Ertragssteuern als auch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbssteuer befreit.
Zustiftungen genießen in Ihrer persönlichen Einkommenssteuer zusätzlich besondere Anrechnungs-Privilegien.
Herzensangelegenheit
Es gibt viele Beweggründe, warum jemandem ein besonderes Projekt, ein konkreter Verein oder ein bestimmtes Thema in eindringlicher Weise am Herzen liegt. Manchmal sind es jahrelange Interessen, Erlebnisse innerhalb der Familie oder auch persönliche Erfahrungen und Ereignisse, die dazu führen, sich hierfür zu engagieren. Mit einer Stiftungserrichtung wird diese Unterstützung verstetigt und trägt damit zur dauerhaften Realisierung des Zwecks bei.
Namensgebung
Spuren hinterlassen und den eigenen Namen für die Nachwelt erhalten – mit einer Stiftungsgründung können Sie Ihren Namen auch zukünftig mit dem positiven Wirken Ihrer Unterstützung in Verbindung bringen. Sofern gewollt, können Sie auch Ihren Stiftungsfonds mit einer Wunschnamensgebung versehen.
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NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF – WIR FREUEN UNS ÜBER IHRE ANFRAGE!