Von der Idee zur Umsetzung

Morgen kann kommen

Zeitpunkt

Wenn das Förderziel Ihrer Stiftung feststeht, bedarf es nur noch weniger Schritte, um Ihren Stiftungsfonds oder Ihre Treuhandstiftung zu gründen. Die Einrichtung ist sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen möglich. Häufig empfiehlt es sich, mit einer Mischform vorzugehen; die Stiftung also zunächst mit einer kleineren Zuwendung starten zu lassen und später mit weiterem Kapital auszustatten. So behalten Sie zu Lebzeiten die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen, können jedoch gleichzeitig das Wirken Ihrer Einrichtung verfolgen und erleben.

Verbrauchsstiftung

Seit einigen Jahren lässt das Stiftungsrecht auch sogenannte Verbrauchsstiftungen zu. Hierbei werden über einen definierten Zeitraum neben den Stiftungserträgen auch Teile des Vermögensstockes nach und nach zur Zweckverwirklichung eingesetzt, sodass dieser irgendwann aufgezehrt ist und die Stiftung damit aufgelöst wird. Dieses Vorgehen kann auch eine sinnvolle Ergänzung sein, um den Förderspielraum zu erhöhen.

Vorsorge

Insbesondere bei einer Stiftungsgründung oder Zustiftung von Todes wegen bedarf es eines durchdachten Vorgehens im Rahmen der Nachlassplanung. Dabei gilt es, Ihre Wünsche und Vorstellungen mit einer koordinierten und sauberen Nachlassregelung in Einklang zu bringen. Über unsere Netzwerkpartner sind wir Ihnen gern bei der Umsetzung behilflich. Beispielsweise kann mittels einer Testamentsvollstreckung eine Realisierung Ihrer Vorstellungen sichergestellt werden.